OGT

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ORGANISATION für den genehmigungsfreien TRIALSPORT IN ÖSTERREICH
ZENTRALE

Rudolf BEISTEINER
2620 NEUNKIRCHEN
DÜRERGASSE 1
TEL. 02635 / 64014
ogt@gmx.at
Damit auch die Trial-Neulinge wissen, welchen Organisationsumfang und Aufgabenbereich die OGT umfasst, geben wir nachstehend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Details bekannt:

Sinn und Zweck der OGT
Die OGT ist ein Zusammenschluß auf freiwilliger Basis
aller GF-Trial-Veranstalter. Bei gemeinsamen Besprechungen werden die Richtlinien und Organisationsdetails festgelegt. Zweck: Nachwuchsförderung, Leistungssteigerung, Imageverbesserung, Ermittlung der besten österr. Fahrer in den jeweiligen Klassen, Animation zur Expertenklasse.

Klasseneinteilung

Klasse I Spurfarbe GRÜN
Startnummer 1-99 Experten
Klasse II Spurfarbe BLAU
Startnummer 201-250 Expertenanwärter
Startnummer 251-299        Sen. der Kl.: II (ab 35 Jahre)
Klasse III Spurfarbe GELB
Startnummer 301-399 Fortgeschrittene
Klasse IV Spurfarbe WEISS
Startnummer 401-499 Anfänger
Klasse S Spurfarbe GELB
Startnummer 101-199 Senioren (ab 40 Jahre)

Klassenwechsel
Ein Aufstieg in die nächst höhere Klasse ist freiwillig jederzeit
möglich.
Wird ein Klassenwechsel in die nächst höhere Klasse
während des laufenden Jahres vorgenommen, verliert der Fahrer die in der OGT-Wertung bis dato gesammelten Punkte und beginnt in der nächsten Klasse wieder mit null Punkten. Fahrer, die in der laufenden Saison nach eigenem Gutdünken in eine niedrigere Klasse wechseln, erhalten in dieser „Wahlklasse" keine Pokale! Natürlich auch keine OGT-Punkte! (Protokoll von St. Valentin aus dem Jahr 1985!). Die Klassensieger in den Klassen II, III und IV steigen auf, ebenso jene Fahrer, die 4 Läufe ihrer Klasse gewonnen haben. Der Sieger der Klasse S (Senioren) verbleibt in dieser. Gleichzeitig erfolgt eine Umreihung in der OGT Wertung und die Zuweisung einer neuen Startnummer, auf anderem Farbuntergrund.

Wertungssystem für das Gesamtjahresergebnis
25 - 20 - 16 - 13 - 11 - 10 - 9 - 8 - 7 - 6 - 5 - 4 - 3 - 2 - 1
Punkte für die Plätze 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15.
Es werden alle Bewerbe für die Endwertung herangezogen.
Dies gilt für alle Klassen!

Nenngeld
Jeder
Fahrer, der an den OGT-Veranstaltungen teilnimmt und das 18. Lebensjahr überschritten hat, zahlt ein Nenngeld von 17,– , bis zum 18. Lebensjahr jedoch nur 10,– .

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